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Eichung

Im geschäftlichen Verkehr eingesetzte Messgeräte für Elektrizität müssen entsprechend dem Eichgesetz und den hierzu erlassenen Verordnungen und Durchführungsbestimmungen geeicht bzw. konformitätsgeprüft sein.

Unsere staatlich anerkannte Prüfstelle ET-01 führt Ersteichungen von national zugelassenen Messgeräten (nicht nach MID) sowie Nacheichungen sämtlicher Messgeräte durch. Darüber hinaus eichen wir Strom- und Spannungswandler bis 1 kA und 30 kV, elektronische und elektromechanische Elektrizitätszähler für Wirk- und Blindenergie, Hybridzähler, auch mit integrierten Zusatzeinrichtungen, sowie externe Zusatzeinrichtungen für Elektrizitätszähler.

Die Eichung erfolgt automatisiert nach den Vorgaben der PTB-Prüfregeln an modernsten computerunterstützten 5-, 10- und 40-Platz-Prüfanlagen. Ferner werden Befundprüfungen, Sonderprüfungen und Stichprobenprüfungen zur Eichfristverlängerung und im Rahmen der Annahmeprüfung durchgeführt.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte unsere ergänzenden Services Stichprobenziehung und Annahmeprüfung.

Mit Enseco sind Sie auf der sicheren Seite!

  • Unsere Zählerexperten greifen auf 12-jährige Prüferfahrung zurück
  • Die Prüfstelle wurde in den letzen Jahren mit der fortschrittlichsten Prüftechnik ausgestattet und zählt nunmehr zu den modernsten Prüfstellen Deutschlands
  • Durch einen hohen Automatisierungsgrad erreichen wir den Durchsatz großer Chargen



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